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Bundesverfassungsgericht - Merkblatt

2019-6-25 · Merkblatt [pdf-Version] (PDF, 27KB, Datei ist nicht barrierefrei) I. Allgemeines. Jedermann kann Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG enthaltenen Rechte verletzt zu sein Art. 93.

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